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Zulassungsvoraussetzung zur Bühneneignungsprüfung für Schauspiel
Voraussetzung
für die Ausbildung an der Stage & Musical School Frankfurt ist eine
bestandene Bühneneignungsprüfung sowie ein Realschulabschluß oder eine als
gleichwertig anerkannte Vorbildung. Bei außergewöhnlicher Begabung liegt
die grundlegende Voraussetzung im Ermessen der Schule. Das Mindestalter
für eine Ausbildung beträgt 16 Jahre, das Höchstalter 28 Jahre. Bei Ausbildungsbeginn
ist eine Ärztliche-Unbedenklichkeitsbescheinigung, sowie ein Orthopädisches-und HNO- Gesundheits-attest;
zur Ausbildung als Bühnenschauspielerin / Bühnenschauspieler vorzulegen.
Ein tabellarischer Lebenslauf und Angaben über bereits erworbene Vorkenntnisse im Bereich Schauspiel sowie
sonstige Bühnenerfahrung sind bei Vertragsbeginn abzugeben.
Für die Bühneneignungsprüfung
wählt der Prüfling selbst erarbeitete Darstellungen literarischer Texte
(darunter mindestens drei Szenen) aus. Den Prüfungsstoff wählt der Prüfling
selbst aus. Bei ungenügender Vorkenntnis um eine Rolle anzulegen, kann
auch ein Gedicht vorgetragen werden und es werden Improfisationsaufgaben
gestellt. Abweichend von Punkt 1. kann bei wenig Vorkenntnissen die Eignungsprüfung
nach sechs Monaten innerhalb der Ausbildung abgelegt werden. Bitte zutreffendes
ankreuzen. Anmeldeschluß ist 8 Tage vor Prüfungsbeginn. Weitere Informationen telefonisch.
Die Prüfungsgebühr beträgt z. Zt. 100,-- Euro und ist am Prüfungstag zu entrichten.
Bei bestandener Bühneneignungsprüfung beträgt die Ausbildungszeit in der Regel 6 Semester (3 Jahre).
Die Abschlussprüfung kann bei nicht bestehen nach einem Semester bis zu einem Jahr wiederholt werden.
Die Studenten der Stage & Musical School Frankfurt sind BAFöG berechtigt
Ein Schüler BAFÖG muss nicht zurückbezahlt werden.
Schauspiellehrstoff über 3 Jahre
1. Stimmliche Ausbildung:
Atemtechnik, Artikulation, Stimmbildung; Rhythmisches und Verssprechen, Chorsprechen; Rufen, Schreien, Schmerzäußerung usw.;Sprech-lmprovisation, Dialektsprechen; Chanson.
2. Körperliche Ausbildung:
Höfische Tänze, Jazz Tanz, Tap Dance.
3. Darstellung:
Improvisation mit Partner und Ensemble; Rollenentwicklung (Übungen im Ausdruck z.B. Darstellen
im Alltag vorkommender Situationen); Rollenstudium (Monologe, Rollen, Ensemblearbeit).
4. Theorie:
Grundlegende und allgemeine Kenntnisse aus der Theater-,
Kunst- und Literaturgeschichte und der Dramaturgie; Gängige fremdsprachige Ausdrücke, Ausspracheregeln der
italienischen, französischen und englischen Sprache (Rollenbezogen);
5. Kosten:
Die Aufnahmegebühr beträgt z.Zt.
100,-- Euro. Die jährliche Studiengebühr beträgt z.Zt. 4.740,-- Euro. Die
Studiengebühr ist zu Beginn des Ausbildungsjahres im Voraus zu entrichten.
Aus Kulanzgründen darf die Studiengebühr auch monatlich in zwölf
gleichen Raten zu jeweils 395,-- Euro jeweils am 1. des Ausbildungsmonats
per Dauerauftrag gezahlt werden. Bei Ratenzahlung ist eine dreimonatige
Studiengebühr Vorauszahlung zu Beginn der Ausbildung fällig. Des
weiteren wird eine Verwaltungs-gebühr von 250,-- Euro für Versicherung
und ein Sprecherziehungsbuch berechnet. Die Zwischen-Prüfungsgebühr von
75,-- Euro sowie die Bühnenreife-Prüfungsgebühr von 100,-- Euro wird jeweils bei
der Anmeldung zu den Prüfungen entrichtet.
Anmeldebedingungen: Ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.
Ein Passfoto (kann auch nachgereicht werden). Es werden zum Fachbereich Schauspiel
10 Personen pro Termin zur Aufnahmeprüfung zugelassen. Die Anmeldung muss spätestens
8 Tage vor Prüfungsbeginn der „Stage & Musical School Frankfurt“ vorliegen.
Prüfungsverlauf: Gemeinsames Tanz- und Bewegungstraining. Sie stellen
sich Improfisationsaufgaben oder tragen vorberetete Schauspielrollen , nicht länger
als 5 Minuten pro Rolle, klassischer oder zeitgenössischer Autoren vor. Bei
nachträglicher Eignungsprüfung entfällt Punkt a..
Kleiderordnung: Damen:
Dunkles Trikot oder ganzer Ballettanzug, Ballettschläppchen oder dicke Socken, enges
Beintrikot oder Jazzhosen, Steppschuhe wenn vorhanden.
Herren: Dunkle Jazzhosen, T-Shirt, Ballettschuhe oder dicke
Socken, Stepschuhe sofern vorhanden.
Stage & Musical School Frankfurt
Tel./Fax 069 / 43 01 13 - Hanauer Landstraße 48a - 60314 Frankfurt am Main
Bankverbindung: H.Gurinov Stage & Musical School
Frankfurt Deutsche Bank Kto 3205481 BLZ 500 700 24
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
E-Mail Adresse: StageSchoolFfm@aol.com Homepage: http://www.stageschoolffm.de
Änderungen vorbehalten!
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