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Zulassungsvoraussetzung zur Bühneneignungsprüfung für Musical Voraussetzung für die Ausbildung an der Stage & Musical School Frankfurt ist eine bestandene Bühneneignungsprüfung sowie ein Realschulabschluß oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Darüber hinaus sind für den Ausbildungsbereich Musical Grundkenntnisse im "Klassischen Ballett", "Gesangsausbildung" und "Notenkenntnisse" von Vorteil. Bei außergewöhnlicher Begabung liegt die grundlegende Voraussetzung im Ermessen der Schule. Das Mindestalter für eine Ausbildung beträgt 16 Jahre, das Höchstalter 25 Jahre. Bei Ausbildungsbeginn ist eine Ärztliche-Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein Orthopädisches- und ein HNO-Gesundheitsattest zur Ausbildung als Musical-darstellerin / Musicaldarsteller" vorzulegen. Ein tabellarischer Lebenslauf und Angaben über bereits erworbene Vorkenntnisse in den Bereichen Schauspiel, Musical, Tanz und Gesang, sowie sonstige Bühnenerfahrung sind bei Vertragsbeginn abzugeben. Für die Bühneneignungsprüfung wählt der Prüfling selbst erarbeitete Darstellungen literarischer Texte (darunter mindestens drei Szenen) aus. Den Prüfungsstoff wählt der Prüfling selbst aus. Bei ungenügender Vorkenntnis um eine Rolle anzulegen kann auch ein Gedicht vorgetragen werden und es werden Improfisationsaufgaben gestellt. Abweichend davon, kann bei wenig Vorkenntnissen, die Eignungsprüfung nach sechs Monaten innerhalb der Ausbildung abgelegt werden. Bitte zutreffendes im Anmeldungsformular unter Prüfungstermine, Anmeldung, ankreuzen. Anmeldeschluß ist 8 Tage vor Prüfungsbeginn. Weitere Informationen telefonisch. Bei bestandener Bühneneignungsprüfung beträgt die Ausbildungszeit in der Regel 3 Jahre. Die Abschlussprüfung kann bei nicht bestehen nach einem Semester bis zu einem Jahr wiederholt werden. Die Studenten der Stage & Musical School Frankfurt sind BAFöG berechtigt! Das Schüler BAFÖG muss nicht zurückbezahlt werden. Musicallehrstoff über 3 Jahre 1. Stimmliche Ausbildung: Atemtechnik, Artikulation, Stimmbildung; Klassischer Gesang/Belt, Chorgesang, Solo, Duette und Ensemble, Korrepetition; Gehörbildung, Hören und Singen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und Umkehrungen; Sprech-lmprovisation, Dialektsprechen, Rufen, Schreien, Schmerzäußerung usw. 2. Körperliche Ausbildung: Klassisches Ballett, Jazz Dance, Tap Dance, Musical Dance, Modern Dance 3. Darstellung Rollenarbeit: im Ensemble; Rollenstudium, Monologe, Entwicklung einer Rolle, Improvisation; Phonetik, Übungen im Ausdruck, Situationen; Umgang mit Fächer, Hut, Mantel, Stöcke, Grundformen der Folklore, Charaktertanz 4. Theatertheorie/Musicaltheorie: Grundlegende und allgemeine Kenntnisse aus der Theater-, Kunst- und Literaturgeschichte und der Dramaturgie; Gängige fremdsprachige Ausdrücke; Ausspracheregeln der italienischen, französischen und englischen Sprache (Rollenbezogen). Das Kennenlernen verschiedener Musicalwerke verschiedener Epochen, ihrer Komponisten, Texter, Dramaturgen und Choreographen 5. Musiktheorie: Notenkunde, Ausdrücke, Rhythmus, vom Blatt singen, Tonarten;Musicaltheorie: Grundlegende und allgemeine Kenntnisse aus der Theater-, Musical- und Literaturgeschichte und der Dramaturgie; 6. Kosten Die Aufnahmegebühr beträgt z.Zt. 100,-- Euro. Die jährliche Studiengebühr beträgt z.Zt. 5.940,--Euro. Die Studiengebühr ist zu Beginn des Ausbildungsjahres im Voraus zu entrichten. Aus Kulanzgründen darf die Studiengebühr auch monatlich in zwölf gleichen Raten zu jeweils 495,-- Euro jeweils am 1. des Ausbildungsmonats per Dauerauftrag gezahlt werden. Bei Ratenzahlung ist eine dreimonatige Studiengebühr Vorauszahlung zu Beginn der Ausbildung fällig. Des weiteren wird eine Verwaltungs-gebühr von 250,-- Euro berechnet. Die Zwischen Prüfungsgebühr von 75,-- Euro sowie die Bühnenreife Prüfungsgebühr von 100,-- Euro wird jeweils bei der Anmeldung zu den Prüfungen entrichtet. Anmeldebedingungen: Ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular. Ein Passfoto. (kann auch nachgereicht werden) Es werden zum Fachbereich Musical 10 Personen pro Termin zur Aufnahmeprüfung zugelassen.Die Anmeldung muss spätestens 8 Tage vor Prüfungsbeginn der „Stage & Musical School Frankfurt“ vorliegen. Prüfungsverlauf: Gemeinsames Tanz- und Bewegungstraining. a. Sie stellen sich Improvisationsaufgaben oder tragen vorbereitete Schauspielrollen, nicht länger als 5 Minuten pro Rolle, klassischer oder zeitgenössischer Autoren vor. Vorsingen von zwei Liedern aus dem Bereich Musical, Klassisch oder Pop. Noten sind mitzubringen. Playback ist nicht erlaubt. Bei nachträglicher Eignungsprüfung entfällt Punkt a. Kleiderordnung: Damen: Dunkles Trikot oder ganzer Ballettanzug, Ballettschläppchen oder dicke Socken, enges Beintrikot oder Jazzhosen, Steppschuhe wenn vorhanden. Herren: Dunkle Jazzhosen, T-Shirt, Ballettschuhe oder dicke Socken, Stepschuhe sofern vorhanden. Stage & Musical School Frankfurt Tel./Fax 069 / 43 01 13 - Hanauer Landstraße 48a - 60314 Frankfurt am Main Bankverbindung: H.Gurinov Stage & Musical School Frankfurt Deutsche Bank Kto 3205481 BLZ 500 700 24 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main E-Mail Adresse: StageSchoolFfm@aol.com Homepage: http://www.stageschoolffm.de Änderungen vorbehalten! |










